Arbeitsmedizin

Unsere Betriebsärztinnen und Betriebsärzte unterstützen Sie bei medizinischen Fragestellungen und führen arbeitsmedizinische Untersuchungen als Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchungen nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und anderen Rechtshintergründen durch.
Gesundheit zu fördern und zu stärken, sowie berufsbedingte Gesundheitsschäden und Krankheiten zu verhindern, bzw. so früh wie möglich zu erkennen, sind die primären Ziele der Arbeitsmedizin.
Darüber hinaus ist die Wiedereingliederung nach Krankheit und die Unterstützung im betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement (BEM) eine weitere Hauptaufgabe der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte.
Arbeitsmedizin erfüllt einen wesentlichen Teil der medizinischen Prävention im Gesundheitssystem Deutschlands - Mensch und Arbeit gehören zusammen, Arbeit darf nicht krankmachen.
Aufgrund der neuen ArbMedVV werden Tätigkeiten nicht nur nach dem konkreten Arbeitsinhalt, sondern zunehmend auch nach gesundheitserhaltenden Faktoren bewertet. Diese werden bei der arbeitsmedizinischen Vorsorgeberatung und den arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen von uns wissenschaftlich bewertet und in eine geeignete und wirksame Prävention überführt.