FAQ - FAQ für Beschäftigte

Nein, die Kosten einer arbeitsmedizinischen Untersuchung auf Veranlassung des Arbeitsgebers werden vom Arbeitgeber getragen.

Nein, nach Unterzeichnung einer Kostenübernahmeerklärung wird Ihnen eine Rechnung an Ihre Privatadresse gesandt.

Ja, welche Untersuchungen wir durchführen, erfahren Sie hier.

Generell bei allen arbeitsmedizinischen Untersuchungen: Nein.

Bitte bringen Sie generell Ihre aktuelle Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen, letztere können Sie gern einsetzen) mit, und bei Untersuchungen, die ggf. Impfungen beinhalten können, Ihren Impfpass, falls vorhanden, auch den Allergiepass.
Zudem bitte Ihren Personalausweis, sowie bei Untersuchungen zur Fahrtätigkeit Ihren Führerschein.
Sollten Sie das erste Mal zu uns kommen, können Sie –falls vorhanden- Ihre letzte Arbeitsmedizinische Bescheinigung mitzubringen.
Gerne werden Sie auch bei der Terminvergabe hierzu beraten.

Generell besteht für Arbeitsmediziner wie für alle Ärzte in Deutschland die ärztliche Schweigeplicht nach §203? SGB.